AGB Fotobox

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung

beweglicher Sachen von Elias Wiegandt Event´s:

(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle

Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Elias Wiegandt Event´s

und den Mietern.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei

denn, Elias Wiegandt Event´s hat dies schriftlich bestätigt.

Individuelle Abreden zwischen Elias Wiegandt Event´s und dem

Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Elias Wiegandt Event´s

und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur

insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende

Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher

seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung

von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB.

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB

akzeptieren.

§2 Mietgegenstand

(1) Elias Wiegandt Event´s vermietet Fotoautomaten in

verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B.

Firmenfeste oder Familienfeiern.

(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner

Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit

dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren. Über einen Individuellen LINK können die

Gäste nach Eingabe des Codes auf Bilder auch in digitaler Form

zugreifen sofern die W-LAN Option gebucht wurde.

(3) In Abstimmung mit Elias Wiegandt Event´s ist es u.a. möglich,

für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den

Automaten anzubringen und/oder Logos auf den

Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert

vereinbart.

§3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Elias Wiegandt

Event´s (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden

(nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der

Bestellung gültigen Fassung.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person,

die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder

ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen

Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht

anerkannt,

es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich

schriftlich zu.

Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten

Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.

Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach

schriftlicher Bestätigung wirksam.

§4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung

und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie

in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von

der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke

der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig

ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere

Leistungsminderung, verbunden ist.

Der Termin ist erst gültig ab Eingang des unterschrieben Vertrages.

Eine Erhöhung der Miete während der

vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an

seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab

Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher

Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen

gemäß dieser AGB.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt am Event-Tag ca. 1,5 h vor Beginn.

Damit wird sichergestellt das sich das System Vollstätig hochfahren kann und geprüft werden kann auf Funktion. Der Veranstaltung´s Tag und Beginn wird im Vertrag festgehalten.

(3) Lieferung mit Installation

Die Mietung des Photobooth-Systems ist nur im Zusammenhang

Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch

den Vermieter bei Lieferung.

§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit

bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf

ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei

Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich

anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Photobooth-

System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde

dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere

wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt

gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und

gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die

Photoboothaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für

gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete

oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als

Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit

Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.

§6 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit

bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis

endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer.

Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung

der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht

vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten

Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den

Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine

Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen

der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen

und bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende

Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.

Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die

Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten

bleibt.

§7 Kündigung / Rücktritt

Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter

bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter

im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen

Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für

beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen

Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit EWE geschlossenen Vertrag, so fallen

folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 15 %,

Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 25 %,

Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 35 %,

Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 55 %, der

Gesamtsumme.

Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege

und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden

und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht

vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen

Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des

Photobooth-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten

des Photobooth-Systems versuchen wir defekte teile

schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht

möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen

leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht).

Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten

Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während

der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen

Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.

§8 Vertragsmäßiger Gebrauch

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör

sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den

Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus,

etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode.

Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale

Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn

ein Verschulden hieran trifft.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments

einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich

der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus

entstehenden Schaden.

§9 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

(1) Den Fotoautomaten oder den Drucker an Dritte zu vermieten

oder zu verkaufen.

(2) Den Fotoautomaten oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu

verändern und auseinanderzubauen.

(3) Den Fotoautomaten aufzubrechen und dadurch die Hardware

inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem

Fotoautomaten abzustellen oder sie in den Fotoautomaten einzuführen.

(5) Den Fotoautomaten und weitere Mietgegenstände in einem

nicht vor Wind- und Wetter geschützten Raum zu betreiben.

§10 Eigentumsvorbehalt

Der gelieferte Fotoautomaten sowie Requisiten bleiben während

so-wie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Elias Wiegandt

Event´s.

§11 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des

Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1

BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters

bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus

unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und

vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe

Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln

und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des

Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen,

sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das

Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht

hinaus liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht

für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

§12 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht

anders angegeben, verstehen sich die Preise Brutto= Netto,

inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.

(2) EWE stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht

anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach

Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der

vereinbarten Zahlungstermine steht EWE ohne weitere

Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von

EWE zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden

Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der

Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung

gesondert ausgewiesen.

Seit dem 01.10.22 werden all unsere Kunden auf Bonität geprüft auf Grundlage der vorliegenden Daten für den Vertrag.

Sollte eine Zahlung ausbleiben behalten wir uns das Recht vor die offene Forderung an ein Inkasso unternehmen weiterzugeben.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag

vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob

die Mietgegen-stände tatsächlich benutzt wurden. Eine

vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine

Vergünstigung des Mietpreises.

§13 Datenschutz & Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung

ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und

beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

2. Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den

Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen

personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und

gespeichert werden.

3. EWE trägt Sorge dafür, dass personenbezogene

Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit

dies

– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,

– zum Zweck der Vertragsdurchführung,

– für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher

Pflichten und

– zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich

und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom

Gesetzgeber angeordnet ist.

4. EWE wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend

den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts

behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für

die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien,

Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche

Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

5. Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahren

gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung,

Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind

und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht

entgegensteht.

6. Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten

Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten

die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die

Löschung der Daten zu fordern.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung

personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und

Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden: Elias

Wiegandt Event´s

Salzwedeler Str.21

38486 Apenburg-Winterfeld

E-Mail: kontakt@fotobox-apenburg.de

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der

Aufsichtsbehörde zu.

§14 Fotobox-System mit W-LAN Option

(1) Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen sofern im Nachhinein eine nicht korrekte Funktion gemeldet wird.

(2) Bei Aufbau wird geprüft ob vor Ort der Empfang ausreichend ist um diese Option zu nutzen.

(3) Eine Kostenerstattung ist nur möglich sofern der Mieter sofort eine NICHT Funktion der Option feststellt.

§15 Sonstige Bestimmungen

(1) Anwendbares Recht

(2) Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn

betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung

der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert

werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar

sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar

werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im

übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren

Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten,

deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten

kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren

Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden

Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der

Vertrag als lückenhaft erweist.

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