
§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung
beweglicher Sachen von Elias Wiegandt Event´s:
(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle
Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Elias Wiegandt Event´s
und den Mietern.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei
denn, Elias Wiegandt Event´s hat dies schriftlich bestätigt.
Individuelle Abreden zwischen Elias Wiegandt Event´s und dem
Mieter haben dabei stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Elias Wiegandt Event´s
und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung
von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB
akzeptieren.
§2 Mietgegenstand
(1) Elias Wiegandt Event´s vermietet Fotoautomaten in
verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B.
Firmenfeste oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner
Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit
dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren. Über einen Individuellen LINK können die
Gäste nach Eingabe des Codes auf Bilder auch in digitaler Form
zugreifen sofern die W-LAN Option gebucht wurde.
(3) In Abstimmung mit Elias Wiegandt Event´s ist es u.a. möglich,
für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den
Automaten anzubringen und/oder Logos auf den
Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert
vereinbart.
§3 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Elias Wiegandt
Event´s (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden
(nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person,
die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt,
es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten
Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.
Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach
schriftlicher Bestätigung wirksam.
§4 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung
und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie
in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von
der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke
der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig
ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere
Leistungsminderung, verbunden ist.
Der Termin ist erst gültig ab Eingang des unterschrieben Vertrages.
Eine Erhöhung der Miete während der
vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an
seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab
Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher
Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen
gemäß dieser AGB.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt am Event-Tag ca. 1,5 h vor Beginn.
Damit wird sichergestellt das sich das System Vollstätig hochfahren kann und geprüft werden kann auf Funktion. Der Veranstaltung´s Tag und Beginn wird im Vertrag festgehalten.
(3) Lieferung mit Installation
Die Mietung des Photobooth-Systems ist nur im Zusammenhang
Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch
den Vermieter bei Lieferung.
§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit
bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf
ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei
Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich
anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Photobooth-
System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde
dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere
wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt
gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und
gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die
Photoboothaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für
gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete
oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als
Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit
Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.
§6 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit
bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis
endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer.
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung
der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht
vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten
Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den
Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine
Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen
der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen
und bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende
Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten
bleibt.
§7 Kündigung / Rücktritt
Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter
bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter
im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen
Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für
beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Kündigt der Mieter den mit EWE geschlossenen Vertrag, so fallen
folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 15 %,
Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 25 %,
Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 35 %,
Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 55 %, der
Gesamtsumme.
Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege
und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden
und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht
vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen
Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des
Photobooth-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten
des Photobooth-Systems versuchen wir defekte teile
schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht
möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen
leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht).
Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten
Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während
der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen
Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.
§8 Vertragsmäßiger Gebrauch
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör
sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den
Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus,
etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode.
Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale
Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn
ein Verschulden hieran trifft.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments
einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich
der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus
entstehenden Schaden.
§9 Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
(1) Den Fotoautomaten oder den Drucker an Dritte zu vermieten
oder zu verkaufen.
(2) Den Fotoautomaten oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu
verändern und auseinanderzubauen.
(3) Den Fotoautomaten aufzubrechen und dadurch die Hardware
inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem
Fotoautomaten abzustellen oder sie in den Fotoautomaten einzuführen.
(5) Den Fotoautomaten und weitere Mietgegenstände in einem
nicht vor Wind- und Wetter geschützten Raum zu betreiben.
§10 Eigentumsvorbehalt
Der gelieferte Fotoautomaten sowie Requisiten bleiben während
so-wie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Elias Wiegandt
Event´s.
§11 Haftung
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des
Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1
BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus
unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und
vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln
und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des
Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen,
sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das
Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht
hinaus liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht
für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht
anders angegeben, verstehen sich die Preise Brutto= Netto,
inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.
(2) EWE stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht
anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der
vereinbarten Zahlungstermine steht EWE ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von
EWE zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden
Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der
Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
Seit dem 01.10.22 werden all unsere Kunden auf Bonität geprüft auf Grundlage der vorliegenden Daten für den Vertrag.
Sollte eine Zahlung ausbleiben behalten wir uns das Recht vor die offene Forderung an ein Inkasso unternehmen weiterzugeben.
(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag
vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob
die Mietgegen-stände tatsächlich benutzt wurden. Eine
vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine
Vergünstigung des Mietpreises.
§13 Datenschutz & Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung
ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und
beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
2. Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den
Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen
personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und
gespeichert werden.
3. EWE trägt Sorge dafür, dass personenbezogene
Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit
dies
– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
– zum Zweck der Vertragsdurchführung,
– für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher
Pflichten und
– zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich
und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom
Gesetzgeber angeordnet ist.
4. EWE wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend
den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts
behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für
die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien,
Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche
Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
5. Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahren
gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung,
Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind
und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
entgegensteht.
6. Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten
Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten
die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die
Löschung der Daten zu fordern.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung
personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden: Elias
Wiegandt Event´s
Salzwedeler Str.21
38486 Apenburg-Winterfeld
E-Mail: kontakt@fotobox-apenburg.de
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der
Aufsichtsbehörde zu.
§14 Fotobox-System mit W-LAN Option
(1) Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen sofern im Nachhinein eine nicht korrekte Funktion gemeldet wird.
(2) Bei Aufbau wird geprüft ob vor Ort der Empfang ausreichend ist um diese Option zu nutzen.
(3) Eine Kostenerstattung ist nur möglich sofern der Mieter sofort eine NICHT Funktion der Option feststellt.
§15 Sonstige Bestimmungen
(1) Anwendbares Recht
(2) Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn
betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung
der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert
werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im
übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist.